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Impfhonorar jetzt auch nach GOÄ

Autor: det

Die bisherige bundesweite Impfvereinbarung

 

der KBV mit den Ersatzkassen gilt seit 1. September definitiv nicht mehr. Und es wird auch keine neue geben. Wenn Ihre KV keine Vereinbarung mit den Ersatzkassen in Ihrer Region getroffen hat, sind Impfungen (auch von der STIKO empfohlene Inlandsimpfungen) nach GOÄ abzurechnen und der Impfstoff auf Privatrezept zu verordnen. Die Patienten können sich dann um Kostenerstattung an ihre Kasse wenden.

Die KBV hatte die Impfvereinbarung mit den Ersatzkassen (im Juristendeutsch die Anlage 10 zum Arzt-Ersatzkassenvertrag) schon vor längerer Zeit gleich doppelt gekündigt: Mit sofortiger Wirkung und fristgerecht. Ein Gericht hatte, so die KBV auf Nachfrage, eine Übergangsfrist bis zum Erlöschen des Vertrages vorgegeben, damit die Ersatzkassen Zeit erhielten, mit den örtlichen KVen Vereinbarungen zu schließen. Diese Frist ist mit dem 1. September verstrichen. Wenn in Ihrem KV-Bereich kein gültiger Impf-Vertrag in Kraft getreten ist (sicherheitshalber KV fragen; da bei Redaktionsschluss vielerorts noch verhandelt wurde, können wir Ihnen keinen Gesamtüberblick geben), ist laut KBV bei…

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