Impfhonorar jetzt auch nach GOÄ
Die KBV hatte die Impfvereinbarung mit den Ersatzkassen (im Juristendeutsch die Anlage 10 zum Arzt-Ersatzkassenvertrag) schon vor längerer Zeit gleich doppelt gekündigt: Mit sofortiger Wirkung und fristgerecht. Ein Gericht hatte, so die KBV auf Nachfrage, eine Übergangsfrist bis zum Erlöschen des Vertrages vorgegeben, damit die Ersatzkassen Zeit erhielten, mit den örtlichen KVen Vereinbarungen zu schließen. Diese Frist ist mit dem 1. September verstrichen. Wenn in Ihrem KV-Bereich kein gültiger Impf-Vertrag in Kraft getreten ist (sicherheitshalber KV fragen; da bei Redaktionsschluss vielerorts noch verhandelt wurde, können wir Ihnen keinen Gesamtüberblick geben), ist laut KBV bei…
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