Impfungen Impfschutz auch bei Lieferengpässen

Neu ist nun, dass bei einem Lieferengpass in bestimmten Fällen auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung kommen können Neu ist nun, dass bei einem Lieferengpass in bestimmten Fällen auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung kommen können © by-studio - AdobeStock

Damit es durch Lieferengpässe bei Impfstoffen nicht zu Versorgungsproblemen kommt, hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) seine Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst.

Neu ist nun, dass bei einem Lieferengpass in bestimmten Fällen auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung kommen können, auch wenn die Impfung mit dem zusätzlichen Antigen ansonsten nicht wirtschaftlich wäre. Ärzt:innen können also bereits jetzt ganz regulär bei entsprechender Indikation sowohl Einzel- als auch Kombinationsimpfstoffe einsetzen. Der G-BA stellt darüber hinaus nun leistungsrechtlich klar: Sind künftig die Impfstoffe gegen Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten (Pertussis), Masern/Mumps/Röteln oder Hepatitis B für Arztpraxen durch einen gemeldeten Lieferengpass nicht verfügbar, kann alternativ auf eine Impfstoffkombination mit einem zusätzlichen Antigen…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.