Interesse am elektronischen Arztbrief
„Dann wären die gesamten auf dem PC einer Praxis gespeicherten sensiblen Patientendaten vollständig abgekoppelt“, erklärte KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller. Denkbar wäre auch, den Zuzahlungsstatus des Versicherten und die Zahlung der Praxisgebühr auf der eGK zu vermerken und so Bürokratie abzubauen.
Die eGK kommt, die Frage ist nur, mit welchen Funktionen und unter welchen datenschutzrechtlichen und organisatorischen Bedingungen. Denn Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat klargestellt: Die von der Koalition angekündigte Überprüfung bezieht sich nicht auf die Funktionen der bisherigen Krankenversichertenkarte, sondern auf mögliche spätere Erweiterungen und auf das Geschäftsmodell der…
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