Internetpillen werden wieder bezahlt
Das Bonner Bundesversicherungsamt habe eine frühere Anordnung der sofortigen Umsetzung seines Verbots insoweit zurückgezogen, so die Kaufmännische Krankenkasse, die das von ihr angestrengte gerichtliche Eilverfahren damit als erledigt ansieht.
Im Frühjahr hatte die Aufsichtsbehörde der Kaufmännischen Krankenkasse und anderen gesetzlichen Krankenkassen verboten, die Kosten für Arzneimittel aus dem Versandhandel zu übernehmen. Dieses Verbot war mit dem sofortigen Vollzug belegt worden. Seither klagen die Kassen dagegen. Mittlerweile folgen die Sozialgerichte in München, Hamburg und das Landessozialgericht in Hannover der Auffassung der Krankenkassen.
Doc Moris sicher genug
Der Meinung des…
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