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Ist "Bestandsschutz" nicht rechtlich verankert?

Frage von Dr. D. R.,

 

Facharzt für HNO-Heilkunde aus F.:
Seit zehn Jahren führe ich Impfungen durch. Jetzt verlangt die KV die Teilnahme an einem Impfkurs zur Erlangung der so genannten "Fachkunde". Wenn ich nicht teilnehme, darf ich nicht weiter impfen wie bisher. Ist es rechtens, dass ein Arzt, der über Jahre eine Leistung nach Leitlinien erbracht hat und sie auch immer anstandslos honoriert bekommen hat, plötzlich Streichungen hinnehmen muss? Ist in der Rechtssprechung nicht so etwas wie ein Bestandsschutz verankert?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,

Rechtsanwalt und Arzt,

München:
Zunächst ist festzustellen, dass ein Bestandsschutz dahingehend, dass Leistungen, die bisher abgerechnet werden konnten und auf Grund von Änderungen der Weiterbildungsordnung nun nicht mehr abrechenbar sind, auch zukünftig abgerechnet werden dürfen, so nicht explizit in den einschlägigen Weiterbildungsordnungen vorgesehen ist. Es gibt auch keine dahingehende Rechtsprechung.

Allerdings enthalten die Weiterbildungsordnungen i.R. Übergangsregelungen, so dass auch Ärzte bestimmte Leistungen, die sie vor einer Änderung bzw. Einführung einer neuen Fachkunde erbracht haben, auch danach noch abrechnen bzw. ausführen…

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