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Ist das Freiheitsberaubung?

Frage von Dr. Erich Vettori,
Allgemeinarzt,
Weiden-Neunkirche:

Einem Alzheimer-Patienten mit Unruhezuständen und Tendenz zum Verlassen des Heimes habe ich einmalig 1,5xa0mg Fluspirilen verabreicht und gleichzeitig eine orale Behandlung mit Melperon begonnen. Die Pflegedienstleitung sah in dieser Therapie eine "Freiheitsberaubung" und hat den Vorfall dem Vormundschaftsgericht gemeldet. Hat sie damit Recht, oder verstößt das Vorgehen der Pflegedienstleitung gegen meine Therapiefreiheit?

Antwort von Professor Dr. jur.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:

Die Verabreichung von 1,5 mg Fluspirilen und der Beginn einer Therapie mit dem Medikament Melperon waren offensichtlich therapeutisch und aus medizinischer Sicht notwendig. Die Behandlung diente nur der Dämpfung der Unruhezustände des Patienten und damit seinem leiblichen Wohlergehen und seinem Schutz.

Denn: Ein an Morbus Alzheimer erkrankter Patient, der - ohne es zu merken und zu wissen - das ihn schützende Heim verlässt, dann hilflos umherirrt und nach seinem "Aufgreifen" durch Dritte wegen fehlender Kommunikation nicht unverzüglich wieder ins Heim zurückgebracht werden kann,…

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