Ist mein IGeL umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
Was die Umsatzsteuer betrifft, gilt ein Niedergelassener grundsätzlich erstmal als Unternehmer, und ist damit umsatzsteuerpflichtig.
Gleichzeitig befreit das Umsatzsteuergesetz jedoch ärztliche „Heilbehandlungen“ von der Umsatzsteuerpflicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fallen unter Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden. Leider sind diese Begrifflichkeiten sehr unbestimmt.
Welche Leistungen machen umsatzsteuerpflichtig?
Deswegen hat das Bundesfinanzministerium Beispiele zusammengefasst, die zur Umsatzsteuerpflicht führen. Dazu gehören:
- Kosmetische Leistungen…
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