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Jetzt Fahrtenbuch führen

Autor: reh

Bisher konnte ein Fahrzeug, das mindestens zu zehn Prozent betrieblich genutzt wurde, auch im Betriebsvermögen geführt werden. Für die Privatnutzung fiel nur ein kleiner Steuerbetrag an. Das will die Bundesregierung jetzt ändern. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Ein Dienstfahrzeug muss dann zu mindestens 50 Prozent auch dienstlich genutzt werden.

Die Neuregelung wird vor allem Ärzte treffen, die wenig dienstlich bedingte Fahrten, also Hausbesuche, machen. Denn um zukünftig als Betriebsfahrzeug beim Fiskus durchzugehen, muss ein PKW zu mindestens 50?% für Dienstfahrten genutzt werden. So will es der Gesetzesentwurf zur „Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“, den das Bundeskabinett am 20. Dezember 2005 verabschiedet hat. Auch wenn der Bundesrat bei Redaktionsschluss noch zustimmen musste, sollten Praxisinhaber sich schon einmal für die Neuregelung rüsten.

Betriebsvermögen nur ab<ls />50 % berufliche Nutzung

Bisher konnte nämlich ein Fahrzeug schon ins Betriebsvermögen übergehen, wenn es gerade einmal zu zehn Prozent…

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