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Autor: det

Bereits seit dem 1.10. 2008 gibt’s im Präsenzlabor des EBM drei neue Positionen. Dafür sollen 15 Mio. Euro der durch die Direktabrechnung zwischen KV und LG erwarteten Einsparungen von insgesamt 70 Millionen eingesetzt werden. Doch zuerst hieß es, die Leistung dürfe nur mit teuren Nasschemie-Geräten erbracht werden. Für zwei Werte haben das KBV und Kassen rückwirkend geändert.

 

Zur Erinnerung: Folgende Gebührenordungspositionen wurden mit Wirkung zum 1. Oktober in den Abschnitt 32.2.1 des EBM-Kapitels 32 neu aufgenommen:
Quantitative Bestimmung (nicht mittels trägergebundener Reagenzien) gilt für die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 je Untersuchung: 
– 32025 Glukose 1,60 €
– 32026 TPZ 4,70 €  (= Thromboplastinzeit)
– 32027 D-Dimer 15,30 €

Und genau die Einschränkung „nicht mittels trägergebundener Substanzen“ wurde zwischenzeitlich für Glukose und TPZ gestrichen. Die Ziffern 32025 und 32026 können rückwirkend zum 1. Oktober 2008 auch dann als EBM-Leistungen abgerechnet werden, wenn die Bestimmungen mittels trägergebundener Reagenzien erfolgen. Die…

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