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Jetzt machen Apotheker schon Herzdiagnostik

Frage von Dr. C. S.,

 

Fachärztin für Allgemeinmedizin,

 

aus T.:
Eine Apotheke wirbt im Gemeindeblatt mit einem Cardio-Check mittels EKG-Signal für 10 €. Die Patienten erhalten ein dreidimensionales buntes EKG-"Bild", mit dem nicht mal ein Kardiologe was anfangen kann. Ist das Vorgehen der Apotheke überhaupt erlaubt?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,

Rechtsanwalt und Arzt,

München:
Wenn jemand ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt, ohne Arzt zu sein, so macht er sich nach dem Heilpraktikergesetz strafbar. Gegen ihn kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.

Hier stellt sich die Frage, ab welcher qualitativen Stufe eine Tätigkeit als Heilkunde anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung umfasst die Heilkunde jede Tätigkeit, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnis voraussetzt. Sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder Methoden der Tätigkeit oder für die Feststellung, ob im Einzelfall überhaupt eine Behandlung begonnen werden darf.…

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