Jetzt machen Apotheker schon Herzdiagnostik
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Wenn jemand ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt, ohne Arzt zu sein, so macht er sich nach dem Heilpraktikergesetz strafbar. Gegen ihn kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.
Hier stellt sich die Frage, ab welcher qualitativen Stufe eine Tätigkeit als Heilkunde anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung umfasst die Heilkunde jede Tätigkeit, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnis voraussetzt. Sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder Methoden der Tätigkeit oder für die Feststellung, ob im Einzelfall überhaupt eine Behandlung begonnen werden darf.…
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