Jetzt zahlen Ärzte auch für ihren Internet-PC
So neu ist die Rundfunkgebühr für die Internet-PCs gar nicht. Sie ist Bestandteil des 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrags, der schon am 1. April 2005 in Kraft getreten ist. Für die Internet-PCs bestand bis zum 31. Dezember 2006 jedoch eine befristete Freistellung von der Gebühr. Im letzten Jahr haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer nun beschlossen, dass die auslaufende Freistellungsfrist nicht weiter verlängert wird. Lediglich Schleswig-Holstein forderte die Verlängerung (MT berichtete). Stattdessen einigten sich die Minister auf eine einheitliche Gebühr für internetfähige PCs.
Seit 1. Januar 2007 besteht also für Internet-PCs eine Gebührenpflicht, die nicht nur Privathaushalte trifft.…
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