Juristische Spielregeln des MVZ
Zum 1.1.2004 hat der Gesetzgeber den Katalog ärztlicher Leistungserbringer um die zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ergänzt. Genauer handelt es sich hierbei um fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.
Zwei Fachgruppen müssen dabei sein
Fachübergreifend ist ein MVZ dann, wenn mindestens zwei verschiedene Facharztgruppen vertreten sind. Wobei das Gesetz nicht auf die Sinnhaftigkeit der Zusammensetzung verschiedener Facharztgruppen abstellt. Wer jedoch erfolgreich sein will, wird bei der Gründung selbst darauf achten.
Der Begriff der „ärztlichen Leitung“ ist im…
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