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Kammer-Zwangsmitglieder fühlen sie wie Bittsteller

Die Wahl der Delegierten einer Landesärztekammer lockt nur wenige Kolleginnen und Kollegen hinterm Schreibtisch hervor (Wahlbeteiligung häufig unter 40  %). Aber wen wundert´s?

So treten beispielsweise viele wichtige Entscheidungen der Delegiertenversammlungen, wie zur Weiterbildungsordnung oder Satzung, erst dann in Kraft, wenn das zuständige Ministerium als Aufsichtsbehörde seine Zustimmung erteilt hat. Bewusst wurde ein "Sandkasten" gebaut, in dem die Ärzte Pseudodemokratie spielen dürfen; wenn es jedoch um wesentliche Fragen geht, dann regelt der Gesetzgeber die Angelegenheiten der Ärzteschaft von Amts wegen durch Gesetze und Verordnungen. Zum Beispiel werden wir - die Betroffenen - bei Änderungen der Kammer- und Heilberufegesetze schon lange nicht mehr angemessen gehört.

Dafür dürfen KVen und Kammern ihre Mitglieder berufsrechtlich maßregeln, was der…

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