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Kann bei der Kasse überhaupt jemand lesen?

Autor: Dr. Cornelia Tauber-Bachmann

Es gibt Tage, da läuft einfach nichts so, wie es soll! Der Autoschlüssel unauffindbar, das Handy irgendwo – mit leerem Akku natürlich, sonst könnte frau sich ja selbst anrufen – der angeforderte Handwerker kommt zur unpassenden Zeit, nämlich während der Sprechstunde, obwohl meine Helferin ihm eingeschärft hatte, dass Reparaturarbeiten nur außerhalb der Sprechstundenzeiten erfolgen können, der Terminplan gerät aus den Fugen und in die Vorfreude auf den wohlverdienten Feierabend drängelt sich noch ein Hausbesuch mit einem bekanntermaßen schwierigen Patienten.

Und zu allem Überfluss kommt noch ein Brief von einer Krankenkasse!
Über das Thema „Briefwechsel mit den Krankenkassen“ kann wohl jeder Kollege und jede Kollegin ein Buch schreiben, aber ich will nur kurz das letzte „absurde Theater“ schildern: Als psychotherapeutisch tätige Ärztin muss ich vor einer längeren Therapie einen ausführlichen Antrag schreiben, den ein von der Krankenkasse bestellter Fachgutachter prüft. Dies gilt nicht nur für die gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch für die Beihilfe und die meisten Privatkassen. Für die meisten! Aber eben nicht für alle: Deswegen lasse ich die Antragspflicht (für die Kostenerstattung der Psychotherapie) den Patienten selbst mit seiner Kasse…

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