Kann er mir die Kosten aufbrummen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Die nachträgliche Installation einer Türschließanlage stellt eine Maßnahme dar, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht. Eine nachhaltige Erhöhung der Mietsache kann entsprechend § 3 Miethöhengesetz zu einer Mieterhöhung führen.
§ 3 Miethöhengesetz betrifft allerdings nur das Wohnungsmietverhältnis und nicht etwa ein Mietverhältnis über gewerbliche Räume.
Bei gewerblichen Räumen bedarf die Änderung des Mietzinses immer einer vertraglichen Übereinkunft zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Erst auf Grund einer solchen Übereinkunft kann der Vermieter einen höheren Mietzins von dem Mieter verlangen.
In diesem Zusammenhang…
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