Kann er später meine Praxis kaufen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Ab 1.1.2001 gelten die alten Bedarfsplanungsrichtlinien nicht mehr (MT berichtete ausführlich). Grund für die notwendige Änderungen dieser Richtlinien zum 1.1.2001 ist die Trennung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung sowie die nach § 101 Abs. 5, Satz 1, SGB V vorgeschriebene Bildung der Planungsgruppe "Hausärzte" (§ 73 Abs. 1a SGB V) mit Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten ab 1.1.2001. Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen muss gemäß § 101 Abs. 2 SGB V die Verhältniszahlen für die neue gemeinsame Planungsgruppe "Hausärzte" festlegen und dementsprechend sind auch die…
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