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Kann er später meine Praxis kaufen?

Frage von Dr. A. I. aus V.:
Wir führen eine Gemeinschaftspraxis (Allgemeinarzt und praktische Ärztin). Wir haben zwei Kinder und denken an die Aufnahme eines neuen Partners in unsere Praxis, da unsere Freizeit zur Zeit sehr spärlich ist und wir etwas mehr Zeit für unsere Familie haben wollen. Nachdem in unserem Gebiet Zulassungssperre herrscht, wollen wir den neuen Partner im Rahmen des Jobsharings in unsere Praxis integrieren. Ist es möglich, dass ein hausärztlich tätiger Internist unsere Praxis nach zehn Jahren Mitarbeit in der Praxis übernimmt oder kann dies nur ein Allgemeinarzt?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Ab 1.1.2001 gelten die alten Bedarfsplanungsrichtlinien nicht mehr (MT berichtete ausführlich). Grund für die notwendige Änderungen dieser Richtlinien zum 1.1.2001 ist die Trennung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung sowie die nach § 101 Abs. 5, Satz 1, SGB V vorgeschriebene Bildung der Planungsgruppe "Hausärzte" (§ 73 Abs. 1a SGB V) mit Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten ab 1.1.2001. Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen muss gemäß § 101 Abs. 2 SGB V die Verhältniszahlen für die neue gemeinsame Planungsgruppe "Hausärzte" festlegen und dementsprechend sind auch die…

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