Kann ich abrechnen?

Frage von Dr. Klaus Glaser,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Regen:

Wir führen eine Diabetesschulung in kleinen Gruppen (maximal sechs Personen) durch. Die Schulung erfolgt in vier Doppelstunden. Sie wird von einer Diabetesberaterin (DDG) durchgeführt, und die Patienten erhalten Informationsmaterial im Wert von 14 DM. Nach welcher GOÄ-Ziffer können wir liquidieren? Die Ziffer 20 GOÄ ist eine Arztziffer. In unserem Fall erfolgt die Schulung jedoch durch nichtärztliches Personal.

Antwort von Stefanie Pranschke-Schade,
Rechtsanwältin,
Wiesbaden:

Bei der Diabetesschulung von Patienten in kleinen Gruppen ist die Abrechnung für die erbrachten Leistungen nach der Ziffer 20 GOÄ nur möglich, wenn es sich um ärztlich geleitete Beratungsgespräche in der Gruppe handelt. Der Ansatz dieser Ziffer ist daher nicht bei delegierten Leistungen, z.B. an eine Diabetesberaterin, anwendbar. Allerdings sieht die Gebührenordnung für Ärzte keine weitere Ziffer für die durch eine Diabetesberaterin erbrachte Beratung vor, so dass eine solche Schulung als IGeL-Leistung angeboten und nach Ziffer 20 GOÄ A (also analog) berechnet werden kann.

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