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Kann ich die Lieferung der BDT-Schnittstelle erzwingen?

Frage von Maria K. Brake,
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Weener:

Ich habe mich einem hiesigen Ärztenetz angeschlossen. Mein Softwarehaus verweigert mir nun die Installation der Netzsoftware. Um trotzdem im Netz mitarbeiten zu können, bin ich daher gezwungen, das Softwarehaus zu wechseln, wozu im Normalfall eine BDT-Schnittstelle erforderlich ist. Aber auch diese wird mir nicht zur Verfügung gestellt. Habe ich eine juristische Handhabe, gegebenenfalls die Softwarefirma zu "zwingen", bzw. muss ich entstehende finanzielle Nachteile klaglos hinnehmen?

Antwort von Jörg Garritzmann,
unabhängiger Systemberater mit dem Schwerpunkt
Arztpraxis-EDV-Systeme,
Steinfurt:

Der Einfachheit halber möchte ich zunächst die Situation zum Zeitpunkt Ihres EDV-Kaufes im Jahre 1994 betrachten. Zu dieser Zeit gab es im Funktionsumfang der angebotenen EDV-Systeme bereits große Unterschiede, was sich auch im damaligen Verkaufspreis widerspiegelte. Mit dem Erwerb eines über den Preis verkauften Systems sind Sie damals - vermutlich unbewusst - einen Kompromiss in puncto Leistungsumfang Ihrer Software eingegangen. Und dies betrifft genauso die Schwerpunkte und Möglichkeiten des Softwarehauses bei der Weiterentwicklung eines Systems. Ein EDV-System online-fähig zu…

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