Anzeige

Kassen bereichern sich!

Frage von Dr. G. Lampe, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hamburg:
Bekanntlich behandeln wir GKV- Versicherte auch nach Unfall (nicht BG) im Rahmen unseres Budgets. Dies ist, betrachten wir einmal als häufige Unfallfolge ein HWS-Schleudertrauma, oft eine langwierige Therapie, verbunden mit vielen Arzt-Patienten-Kontakten, so daß bei den engen Budgets von einer den Aufwand deckenden Bezahlung keine Rede sein kann. Wie lassen sich die Krankenkassen von den Haftpflichtversicherungen die Kosten vergüten? Wäre es nicht möglich, daß wir unseren Aufwand nach GOÄ liquidieren? Der Patient kann sich das Geld vom Schädiger oder per Kostenerstattung wieder holen.

Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Die Frage von Dr. Lampe wirft ein interessantes Problem auf, das erst durch die Budgetierung entstanden ist. Bislang konnte davon ausgegangen werden, daß die GKV-Versicherung vom Schädiger oder dessen Haftpflicht als Schaden nur das verlangt, was er auch tatsächlich an den Arzt über die KV gezahlt wurde. Durch die Budgetierung kann sich nunmehr in der Tat ergeben, daß der Arzt weniger erhält, als die Krankenkasse gegenüber dem Schädiger geltend macht. Der vom Anfragenden angedachte Weg, dem Patienten zu empfehlen, ihn privat in Anspruch zu nehmen, ist problematisch. Er würde dann das Risiko, die Kosten vom Schädiger erstattet…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.