Kassen bereichern sich!
Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Die Frage von Dr. Lampe wirft ein interessantes Problem auf, das erst durch die Budgetierung entstanden ist. Bislang konnte davon ausgegangen werden, daß die GKV-Versicherung vom Schädiger oder dessen Haftpflicht als Schaden nur das verlangt, was er auch tatsächlich an den Arzt über die KV gezahlt wurde. Durch die Budgetierung kann sich nunmehr in der Tat ergeben, daß der Arzt weniger erhält, als die Krankenkasse gegenüber dem Schädiger geltend macht. Der vom Anfragenden angedachte Weg, dem Patienten zu empfehlen, ihn privat in Anspruch zu nehmen, ist problematisch. Er würde dann das Risiko, die Kosten vom Schädiger erstattet…
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