Kassen-Beteiligung ist kein Tabu
Das erklärte der Ärztechef nachdrücklich angesichts laut werdender Forderungen aus Kassenkreisen und Politik nach Entmachtung der KVen kürzlich gegenüber Journalisten. Dr. Richter-Reichhelm erinnerte daran, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen 1931 und erneut 1955 nicht ohne Grund installiert und mit dem Sicherstellungsauftrag ausgestattet worden seien. Es handele sich um einen Kompromiss zwischen Krankenkassen und Medizinern, dem "viele, teils erbitterte Streikaktionen der Ärzte gegen die Kassenwillkür" vorangegangen sind. Im Gegenzug zum Verhandlungsmonopol hätten die Ärzte ihr Streikrecht aufgegeben. Im Konfliktfall entscheide nun die Schiedsstelle.
"Wer den Kassen den…
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