Kassen drohen mit Rasterfahndung
Bekannt geworden ist die Thematik der Off-Label-Verordnung durch den Bereich der Onkologie, wo nach heftigen Diskussionen mit regionalen Vereinbarungen Regresse in sechsstelliger Höhe abgewendet wurden. Aber das Problem lässt sich auch in anderen Therapiebereichen nicht mehr ignorieren. Denn nach einem eindeutigen Urteil des Bundessozialgerichts (MT berichtete mehrfach) ist die Verordnung außerhalb der Zulassung nur in sehr engen Grenzen möglich und im Regelfall verboten. Andererseits ist sie im kassenärztlichen Alltag vielfach die Regel. Allein bei Antipsychotika werden 70 % und bei Psychopharmaka 50 % der Mittel außerhalb der Zulassung verordnet. Das erläuterte Professor Dr. Dieter Naber,…
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