Kassen müssen Alternativmedizin zahlen

Autor: din

Die gesetzlichen Krankenkassen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Schwerstkranken die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen zu erstatten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Es muss sich um eine lebensbedrohliche oder tödlich verlaufende Krankheit handeln, für die es keine allgemein anerkannte schulmedizinische Behandlung gibt. Außerdem muss die von einem Arzt angewandte Methode im Einzelfall eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung bieten oder zumindest den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen. Auch der Off-Label-Use von Medikamenten kann in diesen Fällen rechtens sein.

„Wir müssen Regelungen schaffen, um in diesen schwierigen Fällen Rechtsicherheit zu schaffen. Denn auch das Verfassungsgericht kann Scharlatanerie nicht Tür und Tor öffnen wollen“, reagierte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes. Für wie viele schwere Krankheiten der Richterspruch…

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