Kassen müssen Alternativmedizin zahlen
Es muss sich um eine lebensbedrohliche oder tödlich verlaufende Krankheit handeln, für die es keine allgemein anerkannte schulmedizinische Behandlung gibt. Außerdem muss die von einem Arzt angewandte Methode im Einzelfall eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung bieten oder zumindest den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen. Auch der Off-Label-Use von Medikamenten kann in diesen Fällen rechtens sein.
„Wir müssen Regelungen schaffen, um in diesen schwierigen Fällen Rechtsicherheit zu schaffen. Denn auch das Verfassungsgericht kann Scharlatanerie nicht Tür und Tor öffnen wollen“, reagierte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes. Für wie viele schwere Krankheiten der Richterspruch…
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