Kassenarzt kassiert Verweis
Der Arzt hatte Krankenunterlagen eines Versicherten nicht an dessen neu behandelnden Arzt gesandt und sich geweigert, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einen Befundbericht zu übersenden. Damit habe der Praxisinhaber schuldhaft gegen Auskunftspflichten verstoßen und sich auch noch in der Verhandlung vor dem Disziplinarausschuss uneinsichtig gezeigt. Er durfte daher mit einem Verweis zur Beachtung seiner Pflichten angehalten werden.
Das BSG hatte außerdem noch über Verfahrensfragen zu entscheiden. Ein erster Disziplinarbescheid in gleicher Angelegenheit war nämlich aufgehoben worden, weil er nicht fristgerecht zugestellt worden war. Über drei Jahre nach dem ersten Antrag…
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