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Gesundheitspolitik Kaum Interesse am Diabetischen Fuß

Autor: Angela Monecke

Bei drohenden Amputationen der unteren Gliedmaßen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms haben Patient*innen das Recht auf das Einholen einer Zweitmeinung. Bei drohenden Amputationen der unteren Gliedmaßen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms haben Patient*innen das Recht auf das Einholen einer Zweitmeinung. © เลิศลักษณ์ ทิพชัย – stock.adobe.com

Lässt sich die Fußamputation doch verhindern? Für planbare Eingriffe können sich Patient*innen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Wie viele Zweitmeinende aus welchen Arztgruppen diese Leis­tung für welche geplanten Eingriffe anbieten, zeigt ein aktueller KBV-Bericht, den der G-BA veröffentlicht hat.

Bei den Eingriffsthemen weit abgeschlagen lag hier die Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) – nur 63 Ärzt*innen ließen sich hierfür registrieren. Zu finden sind diese Ärztinnen und Ärzte unter www.116117.de/zweitmeinung. Wie viele Anfragen über das offizielle Portal eingegangen sind, wird im KBV-Bericht nicht angegeben. 

„Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings berichten, dass sich Patient*innen und/oder Angehörige auch direkt bei Ärztlichen Leiter*innen von Fußbehandlungseinrichtungen der DDG melden und um deren Bewertung im Sinne einer Zweitmeinung bitten. Dies passiert sicher landauf und landab allenthalben vielfach – und diese Fälle werden nicht systematisch erfasst“, sagt…

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