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KBV beschließt Todesstoß für Laborgemeinschaften

Autor: Detmar Ahlgrimm

Bis auf ein in der Praxis zu erbringendes und deutlich aufgewertetes Präsenzlabor sollen künftig alle Parameter dem nur per Ü-Schein veranlassbaren Speziallabor-Bereich zugeordnet werden. Das würde das Ende für Laborgemeinschaften (LGs) im kassenärztlichen Bereich bedeuten. Für einen Übergangszeitraum bis zum Ende der Beziehbarkeit über LGs sieht ein von der KBV-Vertreterversammlung einstimmig beschlossenes Konzept eine strenge Kontrolle von LGs vor. Fachärzten, die zur Erbringung von Speziallabor-Leistungen berechtigt sind, soll die sog. „Selbstzuweisung“ vermiest werden, indem eine Abrechnung von Laborziffern neben anderen EBM-Leistungen verboten werden soll.

Am 28. Juli 2006 fasste die KBV-Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung einen brisanten und zudem einstimmigen Beschluss für eine EBM-Laborreform 2006 bis 2009. Der Beschluss und das dazugehörige Konzept liegen MT vor.

Klares Ziel von KBV-Vorstand und Delegierten: die als nicht medizinisch begründet betrachtete Mengenentwicklung beim Labor zu stoppen. Hierdurch und durch Abwertungen sollen Mittel für die Finanzierung neuer moderner Laboruntersuchungen freigeschaufelt werden, um den bestehenden Innovationsstau zu beseitigen.

Letzte Reform ist verpufft

Das KBV-Dezernat „Gebührenordnung und Vergütung“ skizziert in dem Papier die aus Sicht der Körperschaft bestehende Problemlage wie…

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