KBV offeriert Kassen neue Arztleistungen
Für Dr. Andreas Köhler steht fest: Die KVen dürfen nicht länger von Einzelverträgen der Integrationsversorgung (§ 140a ff. SGB V) ausgeschlossen bleiben. Denn der KBV-Vorsitzende will die Gefahr eindämmen, dass der flächendeckenden Regelversorgung durch die IV-Anschubfinanzierung dringend benötigte Mittel entzogen werden.
Die KBV-Arbeitsgruppe „Vertragswerkstatt“ hat deshalb einen Mustervertrag zur Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden entwickelt. Ein Ziel ist es dabei, die Behandlung dieser Patienten wieder stärker in den ambulanten Sektor zu verlagern. Weitere Verträge für schwierige Krankheitsbilder mit Versorgungsdefiziten und Schnittstellenproblemen sollen folgen, etwa für…
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