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KBV treibt EDV-Anbieter zur Selbstverpflichtung

Autor: khb

Fast 30 Anbieter von Praxiscomputersystemen haben sich dazu verpflichtet, auch bei von Pharmaunternehmen gesponserten Programmen keine Software anzubieten, die den Arzt bei der Arzneimittelverordnung in irgendeiner Weise behindert, irritiert oder unaufgefordert zur Verordnung bestimmter Präparate animiert.

Niedergelassene Ärzte können demnach gesponserte – und damit preisgünstigere – EDV-Programme künftig nutzen, ohne in ihrer freien Entscheidung durch firmenbezogene Programm-Automatismen behindert zu werden. Außerdem verpflichten sich die Softwarehäuser, die geschätzt 85 % des Arztpraxis-Marktes bedienen, gegen Aufpreis auch gänzlich werbefreie Programme anzubieten. Die Hersteller sichern zu, dass zu den Funktionalitäten einer Medikamentendatenbank auch bei gesponserten Systemen zwingend die Möglichkeit eines „objektiven Preisvergleiches“ gehört. Die Sortierung erfolge dabei ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“ in alphabetischer Reihenfolge der Hersteller von A bis Z.

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