KBV und Kassen bremsen innovative Ärzte
„Man kann Ärzten, die ein größeres Projekt vorhaben, fast nur noch raten, ein MVZ zu gründen.“ Das sagt die Wiesbadener Fachanwältin für Sozialrecht Stefanie
Pranschke-Schade. Denn laut Bundesmantelvertrag (BMÄ) darf ein Arzt im Normalfall nur bis zu drei Kollegen anstellen. Solche Restriktionen sollen wohl die klassische Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis erhalten, aber schaden der Einzelpraxis oder kleineren Gemeinschaft.
Praxen könnten zum Beispiel durch geschickte überörtliche Kooperation oder Zweigpraxen den Konkurrenzkampf mit den Medizinischen Versorgungszentren bestehen. Doch hier wirft ihnen der BMÄ Knüppel zwischen die Beine. Denn ein Praxisinhaber muss den größeren Teil…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.