KBV und Kassen einsichtig
Hausärzte dürfen zu Leistungen wie Sono, Psychotherapie, Chirotherapie, die sie nicht selbst erbringen, wieder ungehindert zu Kollegen der eigenen Arztgruppe überweisen und auch Ü-Scheine annehmen.
MT hatte es deutlich angeprangert: Die am 1. Januar in Kraft getretene und nun wieder gestrichene Änderung des BMÄ hätte insbesondere die große Gruppe der Hausärzte in Schwierigkeiten gebracht. Die Regeln für Überweisungen innerhalb einer Fachgruppe waren verschärft worden, was die kollegiale Zusammenarbeit der Hausärzte vor Ort erschwerte und Patienten unnötige Wege zumutete.
Überweisungen zum hausärztlichen Kollegen sollten nicht mehr zur Mitbehandlung, sondern nur noch als Auftragsleistung…
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