KBV wehrt sich gegen Verbandsmonopol
Bei Umsetzung der Pläne werde das seit Jahren heftig kritisierte Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Monopol des Hausärzteverbandes ersetzt, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler auf einer Pressekonferenz in Berlin. Es handele sich um eine Gefälligkeitsregelung, die gegen den Artikel 3 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) und den Artikel 12 (Berufsausübungsfreiheit) verstoße. „Dagegen werden wir zur Not Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen“, so Dr. Köhler.
Nach einem halben Jahr massiver Proteste bayerischer Hausärzte hatte vor wenigen Wochen Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein die Novellierung des § 73b SGB V angekündigt. Wird diese wahr, hätten die…
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