Kein Schadensersatz für Cola-Trinker
In dem seit Herbst 2001 laufenden Verfahren hatte der Rostocker Richter Hans-Josef Brinkmann wegen seiner Erkrankung 5620 Euro Schmerzensgeld von Coca-Cola sowie die Kostenübernahme für alle Folgeschäden gefordert. Der 48-jährige Jurist führt seine 1998 diagnostizierte Diabetes unter anderem darauf zurück, dass er jahrelang täglich eine Flasche Coca-Cola getrunken und dazu Schokoriegel gegessen habe.
Laut dem Urteil der Essener Richter kann ein Hersteller nur haftbar gemacht werden, wenn er ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr bringt. Dies hat die Kammer nach Angaben eines Gerichtssprechers jedoch verneint. Auch sei der Produzent nicht zu Warnhinweisen über die Zuckerdosis verpflichtet.…
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