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Kein Wasserkocher für Brillenkäufer

Autor: mic

Prämienwerbung findet man mittlerweile überall: Bei Zeitungen und Zeitschriften, bei Kaufhausketten und Versandhäusern. Das machen wir auch, dachte sich ein Augenoptik-Filialist und bot Kunden, die neue Kunden für Gleitsichtgläser begeistern sollten, Werbeprämien an. Nun entschied der Bundesgerichtshof: So geht’s nicht!

Die Kunden hatten bei der Prämienaktion aus dem Jahr 2002 die Wahl: Sollte es beispielsweise der Wasserkocher, das Fieberthermometer oder ein Reiseset sein? Die Klägerin hatte sich auf Wettbewerbsrecht berufen – dem folgte das Gericht aber nicht. Denn nach den Lockerungen des Rabattgesetzes sollte eine solche Werbung nun zulässig sein. Dumm nur: Bei den prämierten Diensten handelt es sich um Medizinprodukte, es greift das Heilmittelwerbegesetz. Und dies – so argumentierte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 2006 – schließt solche Werbemittel aus.

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