Keine Gen-Diagnostik für Versicherungen

Autor: kol

Den Schutz des Schwächeren und einen fairen Interessenausgleich fordert der Nationale Ethikrat angesichts moderner Diagnostikverfahren beim Abschluss privater Versicherungen. Eine „genetische Lotterie“ zum Nachteil des Einzelnen dürfe es nicht geben.

„Die Antragsteller haben zunehmend Sorge, dass die Versicherer dazu übergehen, biologische Wertigkeiten zu prüfen, um dann die Prämien entsprechend anzupassen“, sagte Professor Dr. Peter Propping, Mitglied des Ethikrates, vor Journalisten in Berlin. Wie er erklärte, gibt es heute etwa 4500 Krankheiten, die auf Genveränderungen basieren. Circa 2500 von ihnen lassen sich mit diagnostischen Methoden lange vor ihrer Manifestation voraussagen. Genau hier setzt die Stellungnahme des Ethikrates an. Die renommierten Wissenschaftler sind sich einig: Private Personenversicherungsverträge dürfen nicht von der Erhebung und Nutzung prädiktiver Gesundheitsinformationen, das heißt von voraussichtlich…

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