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Keine KV-Gelder für Barmer-Vertrag?

Autor: REI

Die Bezahlung und Finanzierung der Leistungen von Hausärzten, die im Barmer-Hausarzt-Hausapotheker-Vertrag aktiv sind, ist durch das Urteil des Sozialgerichts Gotha nicht gefährdet, betont der Hausärzteverband.

Das Gericht folgte vergangene Woche einer Klage der KV Thüringen (Az.: S 7 KA 2784/05). Deren (hausärztlich geführter) Vorstand wehrt sich gegen Abzüge von der Gesamtvergütung für Verträge, bei denen unklar sei, ob sie den Regelungen der Integrierten Versorgung (IV) nach § 140a ff. SGB V entsprechen. Das Sozialgericht meint, dass der Barmer-Vertrag keine sektorenübergreifende, sondern eine hausarztzentrierte Versorgung im Sinne des § 73b SGB V darstellt – wofür aber keine Anschubfinanzierung aus dem KV-Topf zur Verfügung steht. Über die Höhe des Rückzahlungsanspruchs konnte KV-Referent Matthias Zenker keine Angaben machen.

Die Barmer kündigte umgehend an, das Urteil anzufechten. Es ist eine…

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