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Keine Strafe für Helfer

Autor: ebe

Welche rechtlichen Probleme muss ein zufällig vorbeikommender Laie bei der Defibrillation mit einem öffentlich zugänglichen Gerät befürchten?

Dem Laien-Defibrillierer droht keine Gefahr, erklärte Rechtsanwalt Klemens Reindl aus Garmisch-Partenkirchen, der für das Bayerische Rote Kreuz als Justitiar tätig ist und das Münchner U-Bahn-Projekt vor dem Start überprüft hat. "Denn Strafbarkeit setzt nach unserem System voraus, dass sich jemand schuldhaft, also vorwerfbar, falsch verhält. Da der Gesetzgeber alle mit Strafe bedroht, die nicht Hilfe leisten, kann er doch den Gutwilligen nicht bestrafen." Und hat der Laien-Helfer Schadensersatz-Ansprüche zu befürchten? "Nein. Wenn der Helfer das macht, was das Gerät ihm sagt, ist allenfalls vom Geräte-Hersteller etwas einzuklagen.", sagte Reindl gegenüber Medical Tribune. Aber selbst das…

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