Keine Verrechnung mit Zusatzbudgets
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Hautarzt hatte die qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Allergologie und Sonographie zugesprochen bekommen. Das von ihm abgerechnete Punktzahlvolumen überstieg sowohl die Begrenzung des Praxisbudgets als auch die des Zusatzbudgets Allergologie. Hinsichtlich der Beratungs- und Betreuungsleistungen fanden Wirtschaftlichkeitsprüfungen statt, die dazu führten, dass ihm das Honorar für diese Leistungen gekürzt wurde, so dass er für die vom Praxisbudget umfassten Leistungen weniger erhielt, als nach dessen Grenzwert an sich möglich war.
Kürzung soll schmerzen
Der Arzt beantragte ohne Erfolg, die Überschreitungen des…
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