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Keine Verrechnung mit Zusatzbudgets

Autor: det

Überschreitungen eines "gelben" Zusatzbudgets

 

können laut EBM mit einer Unterschreitung des "grünen" Praxisbudgets verrechnet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn die Unterschreitung des Praxisbudgets erst durch eine Kürzung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung entstanden ist.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Hautarzt hatte die qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Allergologie und Sonographie zugesprochen bekommen. Das von ihm abgerechnete Punktzahlvolumen überstieg sowohl die Begrenzung des Praxisbudgets als auch die des Zusatzbudgets Allergologie. Hinsichtlich der Beratungs- und Betreuungsleistungen fanden Wirtschaftlichkeitsprüfungen statt, die dazu führten, dass ihm das Honorar für diese Leistungen gekürzt wurde, so dass er für die vom Praxisbudget umfassten Leistungen weniger erhielt, als nach dessen Grenzwert an sich möglich war.

Kürzung soll schmerzen

Der Arzt beantragte ohne Erfolg, die Überschreitungen des…

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