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Kleine Praxis im Nebenbetrieb?

Autor: Hans-Joachim Schade

Das neue Vertragsarztrecht erlaubt es Chefärzten, zusätzlich ambulant tätig zu sein. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, ein Praxis zu betreiben.

<break-end />Dr. K. L., Gynäkologe in H.:

Ich bin Chefarzt einer Frauenklinik. Jetzt hat mir ein Kollege seine sehr kleine gynäkologische Praxis angeboten und meint, ich könne diese neben meiner chefärztlichen Tätigkeit fortführen. Ist diese Konstellation mit dem Vertragsarztrechtänderungsgesetz vereinbar?

Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:

Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat ein Chefarzt das Recht, zusätzlich ambulant tätig zu sein. Im Benehmen mit der Verwaltung müsste er ggf. 26 Stunden kassenärztlich zur Verfügung stehen, da mit dem VÄndG auch eine halbe Zulassung möglich ist. Wenn die erwähnte kleine Praxis gekauft wird, steht eine Vollzulassung zur Verfügung. Dr. L.…

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