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Kliniken drängen in die ambulante Versorgung

Autor: kol

Seit 2004 bereits dürfen Krankenhäuser bundesweit hoch spezialisierte Leistungen auch ambulant erbringen. Das musste bei den Kassen beantragt werden, Anträge gab es kaum. Mit der Gesundheitsreform wurde das Verfahren geändert. Jetzt stehen die Kliniken Schlange – zum Verdruss der Vertragsärzte, so wie in Hamburg.

Konkret geht es um die Erbringung hoch spezialisierter Leistungen sowie um die Behandlung seltener Erkrankungen und von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie Krebs, Mukoviszidose, Aids, Hämophilie, Marfan-Syndrom oder Pulmonale Hypertonie. Die Anträge hierfür sind jetzt nicht mehr bei den Krankenkassen, sondern bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden zu stellen. In Hamburg liegen für alle entsprechenden Indikationen Anträge von Kliniken vor. Sie kommen aus fast allen Einrichtungen. „Wahrscheinlich sind wir bezüglich 116b die Schnellsten in der Republik“, erklärte eine Mitarbeiterin der Hamburger Gesundheitsbehörde im März angesichts der bereits versandten Antragsformulare.

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