Kollege sägte sich Zeigefinger ab
Der Kollege - von Geburt Linkshänder - hatte sich beim Heimwerken mit einer Handkreissäge den Zeigefinger der linken Hand abgetrennt. Für den Verlust des Zeigefingers hatte er Anspruch auf 60 % der Versicherungssumme aus einer privaten Unfallversicherung, immerhin 180 000 Euro. Das Versicherungsunternehmen vermutete allerdings, dass sich der Arzt nicht unfreiwillig, also bei einem Unfall, verletzt hatte und verweigerte die Auszahlung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Zahlungsklage des Arztes ab, weil es ebenfalls von einer Selbstverstümmelung ausging. Dafür sprächen viele Umstände, wie z.B. die finanziellen Schwierigkeiten des Arztes und die zahlreichen Widersprüche in seiner…
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