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Kollege völlig pleite – Patientendaten müssen an Insolvenzverwalter!

Autor: DN

In der Pleite muss ein Arzt seinem Insolvenzverwalter alle notwendigen Patientendaten zukommen lassen. Sonst bleibt er am Ende auf seinen ganzen Schulden hocken.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen IX ZB 85/08 im Fall eines Psychiaters/Psychotherapeuten, der sich weigerte, seinem Insolvenzverwalter Daten über Privatpatienten herauszugeben. Diese brauchte der Jurist jedoch, um noch offene Privatrechnungen einzutreiben.

Die Praxis wurde wieder freigegeben und der Insolvenzverwalter legte seinen Abschlussbericht vor. Darin hieß es, dass der Arzt nur beschränkt zur Mitarbeit bereit gewesen wäre, da er Auskünfte über Privatpatienten samt Unterlagen verweigert habe. Außerdem habe er eine Krankentagegeldzahlung in Höhe von knapp 5000 Euro nicht angegeben.

Wegen dieses Berichtes bekam der Arzt keine Restschuldbefreiung (Kasten…

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