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„Kollegiale Gespräche“ – die unterschätzte Gefahr

Autor: Rechtsanwalt Rainer Kuhlen, Kanzlei Wartensleben, Stolberg

Blauäugig reagieren manche Ärzte auf die Plausi-Kontrolle ihrer Abrechnung durch die KV. Spätestens bei einer Einladung zum „kollegialen Gespräch“ sollten sie wachsam werden – denn ein ungünstiger Gesprächsverlauf kann erhebliche Honorarrückforderungen zur Folge haben, warnt der Stolberger Rechtsanwalt Rainer Kuhlen aufgrund mehrerer aktueller Fälle im Bereich der KV Nordrhein.

Der typische Geschehensablauf sieht in Nordrhein so aus: Die KV schreibt den Arzt an und teilt ihm mit, dass sich bei der „o. g“. Abrechnung Fragen ergeben hätten, die sie vor Einleitung einer Plausibilitätsprüfung anhand der ärztlichen Dokumentation zu klären hoffe. Im Betreff steht: „Auswahlverfahren zur Überprüfung Ihrer Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigstellung (hier: Plausibilitätsprüfung) u.a. für das Quartal z.B. IV/04“ (Fettung durch Verfasser). Die Ärzte werden gebeten, der KV innerhalb von 14 Tagen alle vorliegenden Unterlagen des „o. g.“ Quartals zu den aufgelisteten (zumeist zehn) Patienten einzureichen. Die Ärzte kommen in der Regel der Aufforderung durch Übersendung…

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