Kollegin entging knapp dem Ruin
Der Vorwurf an die Ärztin: Sie habe durch eine bewusste Umgehung von Abrechnungsvorschriften ihre vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt. In 11 von 22 herangezogenen Quartalen lagen bestandskräftig Bescheide aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, die von der Ärztin nicht angegriffen worden waren, obwohl sie sie für unbegründet hielt. Gekürzt worden waren Ziffern wie 10, 60, 691, 710 und 850 des EBM. Hierüber wurde vor vier Jahren ein Gespräch vor dem Ausschuss "Projektgruppe Plausibilität" geführt. Die Abrechnung änderte sich anschließend vorübergehend.
Bereits vor dem Zulassungsausschuss machte die Ärztin geltend, dass die Entziehung der Zulassung das äußerste Mittel sei und…
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