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Kollektive GKV-Aussteiger bekommen von den Kassen kein Geld mehr

Autor: REI

Ärzte, die gemeinsam aus dem GKV-System aussteigen, müssen damit rechnen, ihr Dasein mit Privatpraxen zu meistern. Das folgt aus den Urteilen des 6. Senats des Bundessozialgericht (BSG) vom 27. Juni zu den Klagen zweier niedersächsischer Kieferorthopädinnen. Diese hatten zusammen mit Kollegen Mitte 2004 ihre Kassenzulassung bzw. Ermächtigung zurückgegeben, aber weiterhin auch neue GKV-Patienten behandelt.

    Zur Historie: Aus Unzufriedenheit über die abgesenkte Bezahlung kieferorthopädischer Leistungen und die Gesundheitspolitik gab Mitte 2004 etwa ein Drittel der niedersächsischen Kieferorthopäden – die Angaben reichen von „über 60“ bis 72 – in einem abgestimmten Verhalten ihre GKV-Zulassung zurück. Einige machten wieder kehrt, doch rund 40 blieben außerhalb des Systems. Für die Landkreise Cuxhaven, Hannover und Hildesheim übertrug das Sozialministerium unter der damaligen Ministerin Ursula von der Leyen den Kassen den Sicherstellungsauftrag, da jeweils mehr als 50<nonbreaking-space />% der Fachzahnärzte auf ihre Zulassung verzichtet hatten. Die Kassen nahmen daraufhin 28 zugelassene…

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