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Kombiniert abrechnen?

Frage von Matthias Fritz
Tübingen:

Welche GOÄ-Ziffern können abgerechnet werden, wenn ein Tapeverband am Sprunggelenk angelegt wird, der aus einem Unterzugsverband mit selbstklebenden elastischen Binden und der Fixierung am Tape besteht? Kann zusätzlich zur GOÄ-Nr. 207 auch die Nr. 204 abgerechnet werden?

Antwort von Dr. Eckhard Brüggemann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Herne:

n diesem Fall kann nur die GOÄ-Nr. 207 (Tapeverband für ein großes Gelenk, 100 Punkte, 11,40xa0DM, zum Schwellenwert 26,22xa0DM) abgerechnet werden. Bei besonders schwierigen Verhältnissen könnte eventuell ein höherer Multiplikator angesetzt werden (3,5fach ergibt 39,90xa0DM).

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