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Kommen unsere neuen Freiheiten denn sicher?

Autor: Schade und Ahlgrimm

Einen Nachfolger erstmal als Angestellten aufzunehmen ermöglicht eine sinnvolle Einarbeitung und Eignungsüberprüfung. Doch ist das Gesetz überhaupt sicher?

Dr. Rolf Sittig, Facharzt für Frauenheilkunde, Hamburg:

Unser älterer Kollege will zum 1.4.07 aus der Praxis ausscheiden. Unser Anwalt schlägt vor, im Rahmen des VÄndG den Kassenarztsitz des ausscheidenden Kollegen zu übernehmen und einen Nachfolger so lange anzustellen, bis seine Eignung zur Vertragsarztsitzübernahme nachgewiesen ist. In MT Nr. 29 wird von Ihnen der Einfluss des Bundesrates auf das Gesetz beschrieben, was mich etwas verunsichert hat.

Detmar Ahlgrimm, Ressortleiter Wirtschaft, Redaktion Medical Tribune:

Ihr Vorhaben ist von den Einwänden der Länderkammer nicht betroffen. Denn derzeitiges Landesrecht weicht vom geplanten neuen Bundesrecht (VÄndG) in einigen Bundesländern…

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