Anzeige

Kommt sie an der 630-DM-Regelung vorbei?

Frage von Dr. Klaus Wagner, Internist, Ulm:
Zum 630-Mark-Gesetz habe ich noch eine Frage: Gibt es Ausnahmen für Putzfrauen im Privathaushalt?

Antwort von Walter Harnischfeger, Rechtsanwalt und Steuerberater, Bad-Soden Salmünster:
Leider fällt auch die Beschäftigung einer Putzfrau im Privathaushalt unter die Beschränkungen des 630-Mark-Gesetzes. Dabei muß differenziert werden: Wird die 630-DM-Grenze durch die Tätigkeit überschritten? Falls nicht, bleibt die Beschäftigung unter Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt steuerfrei. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von normalerweise 22 % (10 % Krankenversicherung, 12 % Rentenversicherung) des Arbeitslohns. Übt die Putzfrau ihre Aufstockungsoption zur Rentenversicherung aus, führt der Arbeitgeber dann - aus dem Arbeitsentgelt -…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.