Anzeige

Kooperationsarzt im Krankenhaus: Was ist rechtlich möglich?

Autor: RA Dr. Christian Link-Eichhorn, Foto: thinkstock

Krankenhäuser sind oft von Personalmangel geplagt - und mancher Niedergelassene möchte seine Patienten stationär versorgen. Welche Leistungen darf er im Krankenhaus erbringen?

Sie haben persönliche Rechtsfragen an Experten?
Medical Tribune ermöglicht Ihnen eine Erstberatung zum günstigen Pauschalpreis.

<media 4618 - - "APPLIKATION, Erstberatung Coupon, Erstberatung_Coupon.pdf, 719 KB">Coupon Erstberatung downloaden!</media>



Rechtlich bindende Definitionen für Honorar-, Konsiliar- und Kooperationsarzt gibt es nicht. Die Bezeichnung „Konsiliararzt“ wird eher für einen niedergelassenen Arzt verwandt, der zur ergänzenden Abklärung einer medizinischen Fragestellung ungeplant hinzugezogen wird, wenn das betreffende Fachgebiet am Krankenhaus fehlt.

Honorararzt ist fest eingeplante Arbeitskraft

Unter einem „Vertretungsarzt“ wird meist ein Arzt verstanden, der eine…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.