Kopfgeld für Zuweiser im Visier
In drei Gerichtsverfahren versucht die Wettbewerbszentrale, zu deren Mitgliedern auch Ärztekammern und Krankenkassenverbände gehören, Krankenhäuser zu überführen, die niedergelassenen Ärzten "Zuweiserpauschalen" zahlten, berichtete Rechtsanwältin Christiane Köber der Presse. Diese würden zwar als Zahlungen für prä- oder postoperative Befunde zum Zwecke der Qualitätsverbesserung oder wissenschaftlicher Studien "verschleiert", seien aber nichts anderes als ein umsatzförderndes Kopfgeld, so Köber. Mit Urteilen rechnet sie in diesem Jahr.
Dabei sind Streitigkeiten vor Gericht eher die Ausnahme. Von den 1600 Anfragen und Beschwerden im Gesundheitsbereich, die 2002 - meist über verärgerte…
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