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Kopfgeld für Zuweiser im Visier

Autor: REI

Verstöße gegen das ärztliche Werbeverbot beschäftigen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg immer weniger. Grund: die Liberalisierung des Standesrechts. Gleichwohl bemerkt das Selbstkontrollorgan der deutschen Wirtschaft "subtilere Grenzüberschreitungen".

In drei Gerichtsverfahren versucht die Wettbewerbszentrale, zu deren Mitgliedern auch Ärztekammern und Krankenkassenverbände gehören, Krankenhäuser zu überführen, die niedergelassenen Ärzten "Zuweiserpauschalen" zahlten, berichtete Rechtsanwältin Christiane Köber der Presse. Diese würden zwar als Zahlungen für prä- oder postoperative Befunde zum Zwecke der Qualitätsverbesserung oder wissenschaftlicher Studien "verschleiert", seien aber nichts anderes als ein umsatzförderndes Kopfgeld, so Köber. Mit Urteilen rechnet sie in diesem Jahr.

Dabei sind Streitigkeiten vor Gericht eher die Ausnahme. Von den 1600 Anfragen und Beschwerden im Gesundheitsbereich, die 2002 - meist über verärgerte…

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