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Kostenerstattung vor dem Aufschwung?

Autor: Karl H. Brückner

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz erlaubt allen GKV-Mitgliedern leichter als bisher auf Kostenerstattung umzusteigen. Bisher hatten nur freiwillig Versicherte diese Option. Außerdem können Krankenkassen nun spezielle Kostenerstattungstarife auflegen – bisher sind die Angebote allerdings selten und dürftig.

Die Hoffnungen vieler Ärzte auf einen Aufschwung der Kosten<discretionary-hyphen />erstattung dürften verfrüht sein. Von den freiwilligen Mitgliedern jedenfalls haben bundesweit zuletzt gerade einmal etwa 30.<nonbreaking-space />000 das Sachleistungssystem ganz oder in ausgewählten Gesundheitssektoren abgewählt – nach Angaben der KBV ganze 0,04 % der GKV-Versicherten. Ob daran ausgerechnet die weniger verdienenden GKV-Pflichtmitglieder etwas grundlegend ändern werden, erscheint wenig wahrscheinlich.

Für Arzt und Patient <forced-line-break />nicht immer vorteilhaft

Immerhin: Alle GKV-Mitglieder können nach der Neufassung von § <nonbreaking-space />13 Sozialgesetzbuch (SGB) V seit 1.…

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