Kostenlos AU an Kassse?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Der Arzt ist nach § 100 SGB X verpflichtet, dem Leistungsträger - also hier der Krankenkasse - im Einzelfall auf Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben notwendig ist. Auch aus dem Behandlungsvertrag mit dem Patienten schuldet der Arzt die Erteilung der Auskünfte, die für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Krankenkasse oder anderen Dritten notwendig sind.
Der Arzt darf also die Erteilung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht verweigern, sondern muss sie ausstellen. Diese Bescheinigung ist nämlich notwendig zur Berechnung von Krankengeld oder…
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